Alexander Paschinger: Aufsichtsbeschwerde abgeschmettert

Dass Mieming die Erkenntnisse des Landesagrarsenats akzeptierte, war rechtens, sagt die BH Imst.

Mieming – Am vergangenen Freitag wurde sie verfasst, am Dienstag fand sie ihre Adressaten: Die Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde von Ulrich Stern gegen den Mieminger Gemeinderat. Der Leiter der Gemeindeaufsicht der Bezirkshauptmannschaft Imst, Hermann Reheis, konnte keine Gesetzwidrigkeiten im Verhalten des Gemeinderates entdecken. Das mehrheitliche Akzeptieren der Erkenntnisse des Landesagrarsenates bei zwei Agrargemeinschaften sei rechtens. Dennoch werde – wie üblich – die Beschwerde an die Staatsanwaltschaft zur Beurteilung weitergereicht, weil darin der Verdacht der Untreue und des Amtsmissbrauches geäußert worden sei.

„Sie wollen das nicht entscheiden“, interpretiert der Mieminger Agrarkritiker und Gemeinderat Ulrich Stern das Weiterleiten der Aufsichtsbeschwerde an die Justiz. Wie berichtet, hatte der Mieminger­ Gemeinderat am 6. Dezember 2011 beschlossen, keine rechtlichen Schritte nach der Entscheidung des Landes­agrarsenats zu unternehmen – gegen den Rat des Gemeindeanwaltes. Dabei ging es um 50 Prozent des Substanzwertes bei Teilwäldern, der laut Tiroler Flurverfassungsgesetz (TLFG) den Agrargemeinschaften zustünde.

Stern hält diesem die Entscheidungen des Höchstgerichtes entgegen: Der gesamte Substanzwert stehe den Gemeinden zu. Außerdem wirft Stern dem Mieminger Gemeinderat durch eigene Funktionen bzw. verwandtschaftliche Verhältnisse Befangenheit vor.

„Gemeindeaufseher“ Reheis meint dazu gegenüber der Tiroler Tageszeitung: „Dass wir solche Beschwerden an die Staatsanwaltschaft weiterleiten, ist mit dem Landhaus abgesprochen.“ Es gehe dabei um strafrechtliche Vorwürfe wie eben Untreue und Amtsmissbrauch.

Was den Gemeinderatsbeschluss vom Dezember betrifft, so habe es „keine Gesetzwidrigkeit“ gegeben, der Gemeinderatsbeschluss sei rechtskräftig. Auch sei es nicht Aufgabe der Aufsichtsbehörde, „ein Gesetzesprüfungsverfahren in Auftrag zu geben“, meint Reheis zum TLFG und den Widersprüchen zu den Erkenntnissen des Verfassungs- bzw. Verwaltungsgerichtshofes, wie Stern argumentiert.

Was die Befangenheit angeht, beruft sich Reheis auf den Kommentar der Landhausjuristen zur Tiroler Gemeindeordnung. Demnach würde nur bei Gemeindemandataren, die gleichzeitig „Personen an leitender Stelle“ sind, also beim Obmann einer Agrargemeinschaft Befangenheit herrschen.

Während Stern nun auf ein Tätigwerden der Staatsanwaltschaft hofft, sieht sich der Mieminger Bürgermeister Franz Dengg bestätigt: „Ausschlaggebend ist für mich, dass die Aufsichtsbeschwerde sowohl inhaltlich als auch bei der Befangenheit abgewiesen wurde. Alles, was wir gemacht haben, ist rechtens passiert.“

Quelle: Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Do, 26.01.2012

Veröffentlicht von Dr. Franz Dengg

Bürgermeister der Gemeinde Mieming und Listenführer der Gemeinderatsliste "Gemeinsam für Mieming"

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